Mehr als nur Bildung.
»Lernen kann man stets nur von jenem, der seine Sache liebt, nicht von dem, der sie ablehnt.« (Max Brod)
Zu den von uns betreuten Grundschulen gehören einige, der stadthistorisch gesehen, bedeutensten Häuser der Lutherstadt Wittenberg. Hier wird Geschichte erlebt und geschrieben. Jede Schule befindet sich sehr gut verteilt in den Schlüsselbereichen des Stadtgebietes.
Als kommunaler Träger der Grundschulen liegt unsere Aufgabe darin, die Schulorganisation durch unsere Sekretariate zu übernehmen, die technischen Ausstattungen zu stellen und zu betreuen, sowie in enger Zusammenarbeit mit der Lutherstadt Wittenberg Investitionen zu planen und umzusetzen.
Die Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter und Sozialarbeiter sind Bedienstete des Landes und somit dem Landesschulamt unterstellt.
Bildergalerie
Grundschulen
Grundschulbezirke
Wo befindet sich die Grundschule für meinen Wohnort?
Gemäß dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) besuchen Schülerinnen und Schüler die Grundschule, in deren Schulbezirk der Hauptwohnsitz des Kindes liegt. Ausnahmen wären, dass die Schulbehörde (Landesschulamt) eine anderweitige Aufnahme angeordnet oder die Aufnahme an einer staatlich anerkannten Ersatzschule genehmigt hat.
Die Grundschulbezirkssatzung gilt nicht für staatlich anerkannte Ersatzschulen (z.B. die Evangelische Grundschule Wittenberg).
Über die folgenden Links können Sie sich die Grundschule für Ihre Wohnanschrift anzeigen lassen.
Grundschulbezirkssatzung Zuordnung der GrundschulbezirkeEinschulung
Wissenswertes vor der Einschulung
Alle Kinder, die zum 30.06. eines Jahres das 6. Lebensjahr erreichen, werden schulpflichtig. Kontaktieren Sie für Informationen rund um das Thema Schulanmeldung gern das Sekretariat der Grundschule Ihres Einzugsbereiches. Unsere Sekretärinnen helfen Ihnen gern weiter. Beachten Sie bitte, dass die Schuleingangsuntersuchung (SEU) in dem Jahr vor der Einschulung stattfindet — voraussichtlich in dem Zeitraum April bis November.
Folgende Unterlagen sind zur Schulanmeldung wichtig:
• Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
• Meldebescheinigung oder amtliches Dokument zur Bestätigung des Wohnortes
• Schuleingangsuntersuchung (SEU)
Informationen zu Grundschulen
Bildungsmanagement des Landes Sachsen-Anhalt (BMS-LSA)
Seit dem Jahr 2024 verwenden unsere Grundschulen zur Organisation der Schüler das neue Bildungsmanagementsystem des Landes Sachsen-Anhalt (BMS-LSA). Damit gewährleisten wir eine moderne und zeitgemäße Verwaltung und Zusammenarbeit mit dem Landesschulamt.
Serviceportal Schule des Landes Sachsen-Anhalt (SPS-LSA)
Das Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt bietet Personensorgeberechtigten und zukünftig auch Schülerinnen und Schülern den Zugang zu digitalen Dienstleistungen aus dem Bereich Schule und Bildung.
Serviceportal Schule (SPS-LSA) Bildungsmanagementsystem (BMS-LSA)Kuratorium
Stadtelternrat / Gemeindeelternrat
Der Stadtelternrat bzw. Gemeindeelternrat vereint die gewählten Vertretungen aller Schulen einer Kommune und bringt die gemeinsamen Anliegen der Eltern direkt auf Ebene des Schulträgers ein. Grundlage dafür ist § 60 SchulG LSA, der die Wahl, Zusammensetzung und Aufgaben dieses Gremiums festlegt. Die Elternwahlverordnung (ElternWVO) regelt zusätzlich das Wahlverfahren und sorgt für Transparenz und Legitimation.
KontaktSatzung & Gesetze
Grundschulbezirkssatzung – GrdSchulBS
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Schulentwicklungsplanung
Elternwahlverordnung
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail
Telefon: +49 (0) 3491 4516 0
E-Mail: service@kommbi-wittenberg.de
Wir stehen Ihnen für Anfragen gern persönlich zur Verfügung
Eigenbetrieb Kommunale Bildungseinrichtungen (KommBi)
Berliner Str. 61
06886 Lutherstadt Wittenberg